Heute befand sich in der Post eines der schönen Beispiele dass es auch in Zeiten der digitalen Kommunikation Länder gibt die unglaubliche Papiermengen vergeuden um mit Hilfe von Formularen Daten zu erfassen die später ohnehin digitalisiert werden.
Die USA sind ganz sicher eines der Länder das am meisten Papierwust verursacht, lustiger Wiese u.a. durch ein Gesetz dass genau dagegen wirken soll.
Die Citigroup bzw. SmithBarney sandte mir heute jedenfalls das beliebte W-8BEN Formular zu da meine alten Angaben schon zum 31.12.2006 abgelaufen waren.
Das tolle Formblatt braucht man weil:
die USA erheben grundsätzlich auf an sog. „Non resident aliens“(in den USA nur beschränkt steuerpflichtige Ausländer)
gezahlte US-Wertpapiererträge eine US-Quellensteuer in Höhe von 30% (z.B. auf US-Zinsen, US-Dividenden, US-Fondserträge,
evtl. Emissionsdisagio).
Eine gänzliche oder teilweise Befreiung von der US-Quellensteuer ist ggf. aufgrund eines zwischen dem Wohnsitz- bzw.
Sitzland des Kunden und den USA abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens sowie aufgrund von US-Steuerbefreiungen
(z.B. portfolio interest exemption) grundsätzlich möglich.
Im Rahmen des Entlastungsverfahrens für die US-Quellensteuer gibt es die Möglichkeit, Ihnen diese für Sie geltende
US-Quellensteuerbefreiung automatisch zukommen zu lassen. Für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung wird der
Nachweis Ihrer (steuerlichen) Ansässigkeit in bestimmter Form vorausgesetzt.(Quelle: Comdirekt Bank)
Das Formular selbst besteht aus einer einzigen Seite, alles auf englisch, dazu kommen dann stolze sieben (7) seiten englische Ausfüllinstruktionen.
Ich habe jedesmal die dumpfe Befürchtung bei meiner nächsten Einreise in die USA wegen eines falschen Kreuzchens festgenommen zu werden 🙁
Eine Frage an die Steuerfachgemeinde:
meine Bank in Deutschland hat mir als Niederländer das Formular W-8BEN übergeben mit der Bitte zu unterschreiben.Ich selbst wohne in Deutschland.
Ich habe ein starkes Unbehagen immer mehr weltweit überwachst zu werden (Huxley „Schöne neue Welt“).
Ob das zu meinem Nutzen und meiner Sicherheit ist scheint mir fraglich.
Letztendlich die Zielfrage:
Bin ich verpflichtet dazu?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Ohne Steuerfachmann zu sein ist die Antwort wohl recht einfach:
Du musst das Ding nicht unterschreiben, allerdings zahlst Du dann einen deutlich höheren Steuersatz.
Auge um Auge also.
Das Steuern und Geldströme weltweit erfasst werden ist ja nicht erst seit heute so und ich denke dass das W8 Sheet eher eines der harmloseren ist….
Normalerweise reicht es aus dieses Blatt dort einzureichen, dann wird auch nichts einbehalten. das muss allerdings regelmässig ernmeuert werden (ich glaube alle zwei oder drei Jahre).
Wenn schon etwas einbehalten wurde wird es mit vorliegen des Fromblattes freigegeben.
Funktioniert also in etwa wie ein Freistellungsantrag bei uns.
Halli hallo,
danke!!! dies war der einzige hilfreiche beitrag den ich in dem ganzen gekruschtel gefunden habe!
darf ich noch ne Frage stellen?? dieses oben beschriebene formblatt gibt mir gerade ne US Firma, da die die 30% einbehalten…
wie funktioniert das dann, um 1. die befreiung zu erhalten (das mir die 30% erst garnicht abgezogen werden) und
2. Dass wenn….wie bekomme ich sie wieder zurück??
OOOhhh Help, als ob das leben nicht schon verrückt genug ist!
Danke
mäggi