Wie ich gerade im Manager Magazin (online) lese hat das Oberlandesgericht Hamburg (wer auch sonst) ein möglicherweise weitreichendes Urteil gesprochen.
Laut Hanseatischem Oberlandesgerichts Hamburg (hOLG) ist die Formel „Unternehmensname-Blog.de“ unzulässig. Da die Begründung des Beschlusses auf namensrechtlichen Überlegungen basiert, könnten auch Blogs, die Markennamen in ihrer URL verwenden, Probleme bekommen – allen voran Stefan Niggemeier und sein „Bildblog“.
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Der Blogger besitze keinerlei Rechte am Namen des Unternehmens, er könne zudem keinerlei schützenswerte Belange anführen, um die Nutzung des Namens zu begründen. „Unter schützenswerte Belange würde zum Beispiel die künstlerische Freiheit fallen“, erläutert Domain-Rechtsexperte Michael Horak. „Wenn es sich bei dem Blog um eine reine Satireseite handelt, wäre der Beschluss hinfällig.“
Den sehr interessanten und vierseitigen Artikel gibt es beim Manager Magazin zu lesen.