Über den EU Haftbefehl wurde lange diskutiert. Juristen wiesen früh auf die Gefahr hin dass bereits mit einem vorgeworfenen Vergehen ein Bundesbürger in erhebliche Probleme im EU Ausland geraten könnten. So könnte eine Großmutter durchaus in Auslieferungshaft kommen weil sie ein in Deutschland nichts strafbares vergehen im EU Ausland vorgeworfen bekommt und dort ein Haftbefehl ausgestellt wird.
Bis heute klaffen die Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten weit auseinander. Von den Ermittlungsformen, Verfahren und Haftbedingungen mal ganz abgesehen.
Natürlich wurde dies von der hohen Politik -wie immer- negiert.
Als Bürger mache ich mir über solche Berichte aber ernste Gedanken:
Die Kurzform:
1995: Festnahme an der Grenze Polen/Weißrussland, weil die Fahrzeugnummer nicht zum Fahrzeug passte. N. wurde in den Zug gesetzt und zurück nach Deutschland geschickt. Die Sache schien erledigt.2002: Festnahme in Polen, Misshandlungen durch Wärter, weil er ein Deutscher war. Nach 6 Tagen ohne Kontakt auf Kaution freigelassen und nach Deutschland zurück. Danach aufgrund ärtzlicher Gutachten nicht mehr in Polen blicken lassen, weil traumatisiert und wieder Misshandlungen drohten (er ist schließlich immer noch Deutscher).
2004: Polen tritt der EU bei. 60.000 Verbrecher werden aus den Gefängnissen entlassen, weil der EU Haftbefehl verfassungswidrig ist.
2007: EU-Haftbefehl erlassen und vollstreckt. 12 Jahre nach dem Vorwurf des Autodiebstahls.
Die ganze (sehr alarmierende) Geschichte gibt es hier nachzulesen.
Ich dachte immer dass der Staat den gesetzlichen Auftrag hat seine Bürger zu schützen. Leider scheint der aber im Moment anderes vorzuhaben 🙁
Link gefunden im Lawblog