Die Financial Times Deutschland schreibt heute in ihrer Internetausgabe über die Vorgehensweise prominenter Unternehmen gegen unliebsame Webseiten.
Manche Firmen sind so auf ihre Außenwirkung bedacht, dass sie gegen missliebige Blogger und Autoren vorgehen. Ihr Hebel: das Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Die Allzweckwaffe der deutschen Medienanwälte steht in keinem Gesetzbuch.
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Wenn Künstler, Blogger oder Journalisten ein Unternehmen kritisieren, veralbern oder einfach nur Unerwünschtes berichten, wird die Waffe hervorgeholt. Ihr Name: Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
Als Beispiel wird unter anderem der Streit zwischen Rainer Kohnen vom Blog Media Blöd über den ich hier auch schon berichtet habe.
Für alle die auch mal kritische Anmerkungen im Internet loswerden wollen ein überaus lesenswerter Artikel, verfasst von Kristina Allgöwer.