Wie heute u.a. der Spiegel Online berichtet ermitteln deutsche Behörden wegen verbreitung von Kinderpronographie in der virtuellen Welt „Second Life“.
Zwar dürfen Minderjährige offiziell nicht in die virtuelle Welt einsteigen, aber erwachsene Spieler können sich Avatare, also Spielfiguren zulegen, die jede beliebige Form haben – auch die eines Kindes. „Age Play“ wird im internen Jargon die abseitige Praxis genannt, bei der sich Erwachsene mit Kinderavataren anderen Erwachsenen als virtuelle Sexualpartner zur Verfügung stellen.
Angeblich wurden Nutzern des Dienstes echte Kinderpornos angeboten.
Was ich bisher nicht wusste ist dass man auch für „virtuellen Kindesmissbrauch / Pornographie“ verfolgt bzw. bestraft werden kann. So krank das alles auch sein mag (und ich wünsche jedem Kinderschänder dass man ihn an seinen Weichteilen aufhängt), wo ist der Unterschied zu einem virtuellen Mord?
Zudem, die virtuellen Charaktere haben gar keine Sexualorgane, das ist wie bei Barbie und Ken oder den Playmobilfiguren… und echte Kinder / Jugendliche dürfen bei Second Life gar nicht rein, es ist dort also wirklich ein sehr, sehr theoretischer Mißbrauch (und trotzdem ekelhaft, aber deswegen auch verboten?)!